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   BAG, 28.03.1958 - 1 AZR 336/57   

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https://dejure.org/1958,972
BAG, 28.03.1958 - 1 AZR 336/57 (https://dejure.org/1958,972)
BAG, Entscheidung vom 28.03.1958 - 1 AZR 336/57 (https://dejure.org/1958,972)
BAG, Entscheidung vom 28. März 1958 - 1 AZR 336/57 (https://dejure.org/1958,972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsvereinbarung - Zusätzliche betriebliche Ruhegeldeinrichtung - Vorsorge - Person eines Bezugsberechtigten - Unnötige Rentenhäufung - Differenzierungsverbote des GG

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BAG, 28.03.1958 - 1 AZR 336/57
    Einer erneuten Behandlung der vom Senat durch Ur teil vom 10. Mai 1957 in 1 AZR 249/56 (BAG 4, 274) bereits entschiedenen Präge nach der sogenannten Drittwirkung der Grundrechtsbestimmungen bedurfte es hier nicht und demgemäß auch nicht einer Beschäftigung mit den gegen dieses Urteil des Senats vom Bundesverfassungsgericht - allerdings ohne nähere Begründung - im Urteil vom 15. Januar 1958 in 1 BvR 400/51 geäußerten Bedenken.
  • BAG, 10.05.1957 - 1 AZR 249/56

    Vereinbarung einer auflösenden Bedingung - Eheschließung der Arbeitnehmerin -

    Auszug aus BAG, 28.03.1958 - 1 AZR 336/57
    Einer erneuten Behandlung der vom Senat durch Ur teil vom 10. Mai 1957 in 1 AZR 249/56 (BAG 4, 274) bereits entschiedenen Präge nach der sogenannten Drittwirkung der Grundrechtsbestimmungen bedurfte es hier nicht und demgemäß auch nicht einer Beschäftigung mit den gegen dieses Urteil des Senats vom Bundesverfassungsgericht - allerdings ohne nähere Begründung - im Urteil vom 15. Januar 1958 in 1 BvR 400/51 geäußerten Bedenken.
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BAG, 28.03.1958 - 1 AZR 336/57
    Außerdem beinhaltet dieses Verbot gleichzeitig das Recht der Frauen, ihnen in gleicher Weise wie den Männern Zugang zu marktwirtschaftlichem Erwerbe zu eröffnen (vgl. BVerfGE 6, 55) und ihnen gleichen Lohn für gleiche Leistung zu gewähren (vgl. BAG 1, 258 u. 4, 125).
  • BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56

    Berlin-Vorbehalt I

    Auszug aus BAG, 28.03.1958 - 1 AZR 336/57
    Wenn er es aber tut, so unterliegt er den allgemeinen Gesetzen, insbesondere den Differenzierungsver boten des insoweit auch für Berlin geltenden Grundgesetzes (vgl. BGHZ 20, 112 u. BVerfGE 7, 1), der Berliner Verfassung und dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz .
  • BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54

    Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn

    Auszug aus BAG, 28.03.1958 - 1 AZR 336/57
    Außerdem beinhaltet dieses Verbot gleichzeitig das Recht der Frauen, ihnen in gleicher Weise wie den Männern Zugang zu marktwirtschaftlichem Erwerbe zu eröffnen (vgl. BVerfGE 6, 55) und ihnen gleichen Lohn für gleiche Leistung zu gewähren (vgl. BAG 1, 258 u. 4, 125).
  • BGH, 27.02.1956 - III ZR 194/54

    Rechtsweg für Ansrüche nach Reichsseuchengesetz

    Auszug aus BAG, 28.03.1958 - 1 AZR 336/57
    Wenn er es aber tut, so unterliegt er den allgemeinen Gesetzen, insbesondere den Differenzierungsver boten des insoweit auch für Berlin geltenden Grundgesetzes (vgl. BGHZ 20, 112 u. BVerfGE 7, 1), der Berliner Verfassung und dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz .
  • ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 10279/15

    Invaliditätsrente - Auslegung des Begriffs "Ausscheiden" bei der Zusage einer

    dazu etwa schon BAG 28.3.1958 - 1 AZR 336/57 - AP Art. 3 GG Nr. 28 [Bl. 2 R]: "Es unterliegt zwar dem freien Entschluss des Arbeitgebers, ob er überhaupt eine Altersversorgung ins Leben ruft.

    Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung (...)".S. dazu etwa schon BAG 28.3.1958 - 1 AZR 336/57 - AP Art. 3 GG Nr. 28 [Bl. 2 R]: "Es unterliegt zwar dem freien Entschluss des Arbeitgebers, ob er überhaupt eine Altersversorgung ins Leben ruft.

    134) S. dazu etwa schon BAG 28.3.1958 - 1 AZR 336/57 - AP Art. 3 GG Nr. 28 [Bl. 2 R]: "Es unterliegt zwar dem freien Entschluss des Arbeitgebers, ob er überhaupt eine Altersversorgung ins Leben ruft.

  • LAG Hamm, 04.05.1998 - 17 Sa 2270/97

    Einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Verpflichtung zur

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  • LAG Hamm, 27.02.1997 - 17 Sa 1889/96

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf nachträgliche Zahlung einer

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